§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Münch & Zamzow GbR (nachfolgend „Anbieter“) und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Plattform Growbase (nachfolgend „Dienst“).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Unternehmererklärung. Diese Erklärung ist Bestandteil dieser AGB: Der Kunde bestätigt, dass er diesen Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt. Im Bestellvorgang stimmt der Kunde diesen AGB ausdrücklich zu und gibt damit zugleich diese Erklärung ab. Ohne diese Zustimmung kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande.
Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung protokolliert der Zahlungsdienstleister (§ 4); insoweit ist dessen Protokoll maßgeblich. Der Anbieter führt darüber hinaus einen eigenen Nachweis, der den Wortlaut der Erklärung, deren Fassung und einen Verweis auf den zugehörigen Zahlungsvorgang festhält; er wird aus der Zustimmung im Bestellvorgang erzeugt. Zur Speicherdauer siehe die Datenschutzerklärung, Abschnitt „Speicherdauer“.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte SaaS-Plattform zur Analyse und Optimierung der Suchmaschinenperformance (SEO) und der Sichtbarkeit in KI-Suchmaschinen (GEO) bereit. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website.
§ 3 Registrierung und Konto
Die Nutzung des Dienstes setzt eine Registrierung voraus. Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist für alle Aktivitäten unter seinem Konto verantwortlich.
§ 4 Preise und Zahlung
Kostenpflichtige Leistungen werden auf der Website in ihrem Umfang und Preis ausgewiesen. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Weist der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach, erfolgt die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren; die Steuerschuld geht in diesem Fall auf den Kunden über.
Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde hinterlegt hierzu ein gültiges Zahlungsmittel. Der Kunde wählt bei Vertragsschluss zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Das Entgelt ist im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum fällig und wird zu dessen Beginn abgebucht. Wird die Testphase nach § 4a in Anspruch genommen, kommt der Vertrag zunächst mit monatlicher Abrechnung zustande; die Wahl des Abrechnungszeitraums erfolgt in diesem Fall erst danach.
Wechsel des Abrechnungszeitraums. Der Kunde kann den Abrechnungszeitraum jederzeit über die Kontoeinstellungen wechseln. Der Wechsel wird sofort wirksam; das für die laufende Periode bereits gezahlte Entgelt wird nicht anteilig erstattet oder gutgeschrieben. Ab dem Wechsel richtet sich die Laufzeit nach dem neu gewählten Abrechnungszeitraum (§ 8). Eine bereits laufende Mindestvertragslaufzeit nach § 8 Absatz 1 wird durch den Wechsel weder verlängert noch neu begründet. Wird während der Testphase gewechselt, endet die Testphase dadurch nicht.
Die Wahl des Abrechnungszeitraums bestimmt die Laufzeit (§ 8): Bei monatlicher Abrechnung endet eine Kündigung frühestens nach drei Monaten, bei jährlicher Abrechnung frühestens nach zwölf Monaten. Der günstigere Jahrespreis ist der Gegenwert für diese längere Bindung.
Sofern die Testphase nach § 4a in Anspruch genommen wird, erfolgt die erste Abbuchung nach deren Ablauf. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums automatisch um denselben Zeitraum, sofern er nicht nach § 8 gekündigt wird.
Zugang vor Zahlungseingang. Bei Zahlarten mit verzögerter Gutschrift — insbesondere der SEPA-Lastschrift — schaltet der Anbieter den Zugang bereits frei, sobald der Kunde den Vertrag abgeschlossen und ein Zahlungsmittel hinterlegt hat, also vor dem tatsächlichen Zahlungseingang. Scheitert die Zahlung anschließend endgültig, kommt der Vertrag nicht zustande und der Zugang endet; für die bis dahin erbrachten Leistungen wird nichts berechnet.
Zahlungsverzug. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst nach vorheriger Benachrichtigung und Ablauf einer angemessenen Frist vorübergehend zu sperren. Die Frist beträgt sieben (7) Tage ab der ersten fehlgeschlagenen Abbuchung; innerhalb dieser Frist bleibt der Zugang bestehen und der Kunde wird im Dienst auf die fehlgeschlagene Zahlung hingewiesen. Die Zahlungspflicht bleibt von der Sperre unberührt.
Zahlungsrückbuchung. Bucht der Kunde eine bereits ausgeführte Zahlung zurück, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren und die weitere Abrechnung auszusetzen. Der Vertrag bleibt bestehen; die Sperre ist keine Kündigung. Klärt sich der Vorgang auf oder wird der zurückgebuchte Betrag ausgeglichen, hebt der Anbieter die Sperre auf und der Vertrag läuft unverändert weiter. Die Sperre kann in diesem Fall nicht über die Kontoeinstellungen aufgehoben werden; hierfür ist eine Kontaktaufnahme mit dem Anbieter erforderlich.
Planwechsel. Der Kunde kann innerhalb einer laufenden Abrechnungsperiode in einen anderen Plan wechseln. Beim Wechsel in einen günstigeren Plan wird das bereits gezahlte Entgelt für die laufende Periode nicht anteilig erstattet oder gutgeschrieben. Eine bestehende Mindestvertragslaufzeit nach § 8 bleibt vom Planwechsel unberührt.
§ 4a Kostenlose Testphase
Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase von sieben (7) Tagen anbieten. Sie wird für alle entgeltpflichtigen Pläne gewährt und läuft mit monatlicher Abrechnung. Während der Testphase stellt der Anbieter unabhängig vom gewählten Plan den Funktionsumfang des Plans Pro zur Verfügung; mit Ablauf der Testphase gilt der gewählte Plan mit dessen Funktionsumfang. Die Testphase kann einmal in Anspruch genommen werden — je Nutzerin und Nutzer und je Arbeitsbereich. Hat ein Arbeitsbereich die Testphase bereits genutzt, steht sie dort auch einer anderen Person nicht erneut zu; bei einem weiteren Vertragsschluss wird das Entgelt sofort fällig. Eine Erstzahlung, die endgültig fehlschlägt, verbraucht die Testphase nicht.
Bereits bei Beginn der Testphase ist ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt, geht er kostenpflichtig in den gewählten Plan mit monatlicher Abrechnung über. Ein Wechsel in einen anderen Plan oder Abrechnungszeitraum ist jederzeit über die Kontoeinstellungen möglich (§ 4). Eine Kündigung während der Testphase wird zum Ende der Testphase wirksam: Der Zugang bleibt bis dahin bestehen, es wird nichts abgebucht, und die Mindestvertragslaufzeit nach § 8 beginnt nicht.
§ 5 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Dienstes. Eine Verfügbarkeit von 100 % ist technisch nicht realisierbar. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
§ 6 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung, die unter /datenschutz abrufbar ist.
§ 7 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Mindestlaufzeit. Kostenpflichtige Abonnements haben eine Mindestvertragslaufzeit von drei (3) Monaten. Sie beginnt mit dem Ende der kostenlosen Testphase nach § 4a, bei Verträgen ohne Testphase mit Vertragsbeginn. Der Grund für diese Dauer liegt in der Leistung selbst: Bis Suchmaschinen neue Inhalte erfassen, einordnen und ranken, vergehen typischerweise acht bis zwölf Wochen. Die drei Monate sind der Zeitraum, in dem sich überhaupt erst zeigen kann, ob die Leistung wirkt.
Kündigung durch den Kunden. Der Kunde kann das Abonnement jederzeit über die Kontoeinstellungen kündigen. Die Kündigung wird zum späteren der beiden folgenden Zeitpunkte wirksam: zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Bis dahin bleibt der Zugang zum Dienst uneingeschränkt bestehen. Ein kostenloses Konto ohne Abonnement kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gelöscht werden.
Was das konkret bedeutet. Bei monatlicher Abrechnung endet der Vertrag durch Kündigung frühestens drei Monate nach Beginn der Mindestlaufzeit, danach zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats. Bei jährlicher Abrechnung liegt das Ende des laufenden Abrechnungszeitraums stets nach der dreimonatigen Mindestlaufzeit — die Kündigung wird deshalb frühestens zum Ende des bezahlten Jahres wirksam. Eine anteilige Erstattung des bereits gezahlten Jahresentgelts findet nicht statt.
Kündigung in besonderen Fällen. Ist zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine Zahlung geflossen, gilt abweichend vom vorstehenden Absatz:
- Während der Testphase nach § 4a wird die Kündigung zum Ende der Testphase wirksam. Der Zugang bleibt bis dahin bestehen, es wird nichts abgebucht, und es entsteht keine Mindestvertragslaufzeit.
- Ist der erste Zahlvorgang noch nicht abgeschlossen — etwa weil eine SEPA-Lastschrift noch läuft —, endet der Vertrag mit der Kündigung sofort. Der Zugang endet damit ebenfalls, es wird nichts abgebucht, und es entsteht keine Mindestvertragslaufzeit. Der Kunde kann anschließend jederzeit neu abschließen.
- Ist der Zugang wegen einer Zahlungsrückbuchung nach § 4 gesperrt, ist eine Kündigung über die Kontoeinstellungen nicht möglich, solange der Vorgang ungeklärt ist. Sie ist in diesem Fall formlos gegenüber dem Anbieter zu erklären.
Zur Kündigung berechtigt sind die Inhaberin oder der Inhaber des Arbeitsbereichs sowie Mitglieder mit der Rolle „Administrator“. Andere Rollen können den Vertrag nicht kündigen und werden im Dienst darauf hingewiesen.
Kündigung durch den Anbieter. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Folgen der Kündigung. Nach Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang beendet. Mit dem Zugang enden auch die automatisierten Leistungen des Dienstes: Der Anbieter erstellt keine neuen Inhalte mehr und veröffentlicht keine geplanten Beiträge mehr über die vom Kunden verbundenen Systeme (etwa WordPress oder Social-Media-Konten). Bereits veröffentlichte Beiträge bleiben dort unberührt; sie stehen in der Verfügungsgewalt des Kunden.
Die im Arbeitsbereich gespeicherten Inhalte werden nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen ab Vertragsende gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Rechnungs- und Vertragsdaten bleiben unberührt (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt „Speicherdauer“).
Herausgabe der Inhalte. Mit dem Vertragsende endet der Zugang zum Dienst; ein Herunterladen der Inhalte über die Oberfläche ist danach nicht mehr möglich. Der Kunde kann seine Inhalte innerhalb der 30-Tage-Frist beim Anbieter anfordern (kontakt@getgrowbase.com); der Anbieter stellt sie in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Der Anspruch auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO bleibt unberührt. Der Anbieter empfiehlt, benötigte Inhalte vor dem Vertragsende zu sichern.
Verbundene Fremdsysteme. Die Zugangsdaten zu vom Kunden verbundenen Systemen (etwa WordPress oder Social-Media-Konten) werden nach Vertragsende nicht mehr verwendet. Sie werden erst mit der Löschung des Arbeitsbereichs entfernt, damit eine Wiederaufnahme des Vertrags ohne erneute Einrichtung möglich bleibt. Der Kunde kann den Zugriff jederzeit unabhängig davon im jeweiligen Fremdsystem entziehen oder die vorzeitige Löschung beim Anbieter verlangen.
§ 8a Unentgeltlich freigeschaltete Arbeitsbereiche
Der Anbieter kann einzelne Arbeitsbereiche unentgeltlich freischalten — etwa im Rahmen des Bestandsschutzes für Kunden, die den Dienst vor Einführung der Entgeltpflicht genutzt haben, oder aus Kulanz. Für diese Arbeitsbereiche gelten diese AGB mit Ausnahme der Regelungen zu Entgelt, Testphase und Mindestvertragslaufzeit (§§ 4, 4a und § 8 Absatz 1).
Die unentgeltliche Freischaltung begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Fortführung. Der Anbieter kann sie mit einer Frist von 30 Tagen in Textform beenden; der Kunde kann den Arbeitsbereich jederzeit mit sofortiger Wirkung löschen. Die Folgen der Beendigung richten sich nach § 8 Absatz „Folgen der Kündigung“.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.